Scharf & Wolter

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Verkehrsunfall

Täglich kommt es in unserer Stadt zu zahlreichen großen und kleinen Autounfällen. Folgende Tipps helfen Ihnen, Ihr Recht zu bekommen.

1. Wie muss ich mich am Unfallort verhalten?
Am Unfallort sollten Sie folgende Daten sammeln: Namen und die Anschrift des Unfallgegners sowie
das Kennzeichen seines PKW. Erfragen Sie beim Unfallgegner dessen Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer. Sollte der Fahrer des anderen PKW nicht der Halter des Fahrzeuges sein, so erfragen Sie auch dessen Anschrift. Sollten Zeugen den Unfall gesehen haben, so lassen Sie sich auch deren Adressen geben. Schließlich sollten Sie nie am Unfallort mit dem Gegner Vereinbarungen über Entschädigungen schriftlich oder mündlich treffen. Dies kann später möglicherweise Ihre Ansprüche schmälern oder zunichte machen.

2. Soll ich die Polizei rufen?

Die Polizei sollten Sie in jedem Fall hinzuziehen, weil diese selbst das Unfallgeschehen dokumentiert und eventuell auch Fotos vom Unfallort fertigt. Zudem kann sie von unwilligen Unfallgegnern und Zeugen deren Adressen herausverlangen. Von der Polizei sollten Sie sich deren Aktenzeichen geben lassen. Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie selbst auch Fotos vom Unfallort machen.

3. Wie mache ich meine Schäden geltend?

Wenn Sie unverschuldet in den Unfall geraten sind, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch Ihre Anwaltskosten übernehmen. Ihr Anwalt wird Sie über die verschiedenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufklären und dieses bei der Haftpflichtversicherung geltend machen. Wenn Sie meinen, selbst ganz oder teilweise den Unfall verschuldet zu haben, sollten Sie dies durch einen Anwalt im Rahmen einer Beratung prüfen lassen. Oft zahlt Ihre Haftpflichtversicherung, obwohl möglicherweise kein Verschulden besteht und Sie werden zu unrecht in der Versicherung hochgestuft.

4. Welche Schäden kann ich vom Unfallverursacher ersetzt verlangen?
Zunächst einmal müssen Sie bei Schäden am PKW diesen begutachten lassen, um die notwendigen Reparaturkosten, den Wert des PKW sowie die zu erwartende Nutzungsausfalldauer zu ermitteln. Diese Kosten sowie die Kosten des Gutachtens muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Ihr Anwalt kann dann anhand des Gutachtens die Schadenshöhe errechnen und gegenüber der Versicherung geltend machen. Was Sie nicht geltend machen, zahlt Ihnen die Versicherung auch nicht! Ihr Anwalt achtet darauf, dass kein Schaden unreguliert bleibt.

5. Was bekomme ich, wenn ich durch den Unfall verletzt worden bin?

Grundsätzlich muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung auch alle Kosten übernehmen, die dadurch anfallen, dass Sie verletzt worden sind. Wenn die Beschäftigung einer Haushaltshilfe nötig wird oder Familienmitglieder im Haushalt aushelfen müssen, können Sie auch dafür Kosten erstattet bekommen. Ein wichtiger Schadensposten ist das Schmerzensgeld, d.h. die Entschädigung für die erlittenen Schmerzen durch die Verletzungen. Gerade bei Verletzungen sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, weil die Haftpflichtversicherer regelmäßig bemüht sind, schnell für sie selbst günstige Abfindungsvereinbarungen durchzusetzen.

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