Arbeitszeugnis
Er hat sich stets bemüht…
Alle Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen einklagbaren Anspruch auf ein Zeugnis. Da es sich um eines der wichtigsten Dokumente für einen neuen Job handelt, ist der Arbeitgeber verpflichtet wohlwollende Formulierungen zu verwenden.
So dürfen einmalige Vorfälle nicht ins Zeugnis aufgenommen werden. Auch ein Hinweis auf den Kündigungsgrund ist unzulässig, was für den Arbeitnehmer besonders bei fristlosen Kündigungen wichtig ist. Ebenfalls muß das Zeugnis vom äußeren Erscheinungsbild ordnungsgemäß sein. Es ist auf Firmenpapier zu schreiben und muß sauber sein. Gefaltet werden darf das Zeugnis nur dann, wenn dies auf einer Kopie nicht sichtbar ist. Die Rechtsprechung zu den Zeugnissen ist sehr uneinheitlich. Vor einer Klage sollten Sie sich daher beraten lassen.
