Die Abfindung
Machen wir uns nichts vor - in einem Streit um eine Kündigung geht es letztlich oft nur um die Höhe der Abfindung. Nur in ca. 10 % der Fälle nimmt der Arbeitnehmer nach einer Kündigung seine Arbeit im Betrieb wieder auf.
Diese Zahl überrascht nicht, denn meistens ist das Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung so stark gestört, dass weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer ein Interesse an der Fortsetzung der Arbeit haben. Eine Abfindung kann daher aus Sicht des Arbeitnehmers eine gute Möglichkeit sein, das Arbeitsverhältnis zumindest finanziell positiv zu beenden. Es gibt jedoch eine Reihe von Problemen, die man in diesem Zusammenhang kennen sollte. Vereinbart man mit dem Arbeitgeber, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist endet, so hat man bis zu deren Ablauf keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wird das Arbeitsverhältnis gar einvernehmlich oder durch eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers aufgelöst oder beruht die Kündigung auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, so hat dieser für eine Sperrzeit von zwölf Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In dieser Zeit besteht außerdem kein Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitslose ist nicht in der Rentenversicherung versichert.
Auf Abfindungen müssen zwar keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, sie müssen jedoch versteuert werden. Bis zum 31.12.2005 galt folgende Regelung: Eine Abfindung, die bis 7.200,- € betrug musste nicht versteuert werden. War der Arbeitnehmer bereits über 50 Jahre alt und mindestens 15 Jahre im Betrieb, so betrug die Freigrenze 9.000,- €. Ab einem Alter von 55 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren erhöhte sich die Grenze auf 11.000,- €.
Für Altfälle, in denen Klage noch im Jahr 2005 erhoben wurde und dann eine Abfindung gezahlt wird, gelten noch die bis 31.12.2005 bestandenen Freigrenzen.
Ob eine Abfindung also wirklich so günstig ist, wie sie auf den ersten Blick aussieht, kann man nur sagen, wenn man die finanziellen Konsequenzen genau bedacht hat. Hier sollten Sie den Rat eines Experten einholen.
