Scharf & Wolter

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Düsseldorfer Tabelle - Unterhalt

Zum 1.1.2010 ist die Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt geändert worden. Dies wird Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhaltes aber auch auf die Höhe des Unterhaltes der Ehegatten untereinander und des Unterhaltes, den im Alter auch Eltern gegen ihre Kinder haben, nehmen.

Vielfach werden unterhaltspflichtige Väter oder Mütter nun in andere Einkommensgruppen als bisher einzuordnen sein. Auch die zu zahlenden Unterhaltsbeträge, die sich nach der jeweiligen Einkommensgruppe und dem Kindesalter richten, sind erheblich angehoben worden.

Je nach Einzelfall, können sich somit höhere aber auch niedrigere Unterhaltsverpflichtungen ergeben.

Eine wesentliche Verändung besteht darin, dass die Wert nun nur noch an zwei Unterhaltsberechtigten orientiert sind und nicht mehr an drei Berechtigten.

Betroffenen ist daher zu empfehlen eine sich möglicherweise ergebende Anpassung von Unterhaltsbeträgen prüfen zu lassen.

Die aktuelle Tabelle finden Sie unter www.olg-duesseldorf.nrw.de

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