Lohnanspruch
Gutes Geld für gute Arbeit
Der wichtigste Anspruch der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ist der auf Lohnzahlung. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern jedoch aus verschiedenen Gründen oftmals zu wenig Gehalt. Deshalb ist es für die Arbeitnehmer wichtig zu wissen, wie viel Geld sie vom Arbeitgeber verlangen können.
Woraus ergibt sich die Höhe des Gehalts ?
Im einfachsten Fall ergibt sich die Höhe des Gehalts aus dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers. Dort ist dann entweder ein Festgehalt oder ein Gehalt pro Stunde vereinbart. Sehr oft ist jedoch die Höhe des Gehaltes auch in einem Tarifvertrag festgeschrieben. Das ist entweder dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied und der Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist oder wenn sich der Arbeitsvertrag ausdrücklich auf einen Tarifvertrag bezieht.
Und in anderen Fällen ?
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Mitglied eines Verbandes sind und auch nicht auf einen Tarifvertrag Bezug genommen wurde. Auch in solchen Fällen kann ein Tarifvertrag Anwendung finden und zwar dann wenn er vom zuständigen Minister für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Von diesen Tarifverträgen gibt es in Deutschland ca. 550. Sie gelten insbesondere in der Textilindustrie, in Bäckereien sowie im Gebäudereinigungs- und Bewachungsgewerbe.
In meinem Arbeitsvertrag steht 6 Euro/Stunde, im Tarifvertrag steht 7 Euro. Was gilt ?
Der Tarifvertrag geht vor, der Arbeitnehmer kann also 7 Euro/h verlangen. In Arbeitsverträgen kann kein niedrigeres Gehalt als in einem geltenden Tarifvertrag vereinbart werden.
Was tun, wenn der Arbeitgeber zu wenig zahlt ?
Sehr häufig wird aber nicht der Tariflohn oder der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn bezahlt. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Lohnabrechnung, dann lassen Sie sich umgehend beraten, ob Sie tatsächlich das Ihnen zustehende Gehalt incl. Zuschläge, Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommen. Lassen Sie sich dabei nicht zuviel Zeit, denn in vielen Tarifverträgen bzw. Arbeitsverträgen sind Klauseln enthalten, die dafür sorgen, dass Ansprüche innerhalb von kurzer Zeit (wenige Wochen bis wenige Monate) verfallen. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie das Geld dann nicht mehr verlangen, es ist endgültig verloren. Stellt ihr Anwalt vor Ablauf dieser Frist fest, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber zu wenig zahlt, kann der Restbetrag mit Zinsen (z.Zt. ca. 6 %) beim Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Was kostet so eine Klage ?
Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten ist abhängig von der Höhe des Betrages, den Sie vom Arbeitgeber verlangen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese in der Regel alle Kosten. Haben Sie keine Rechtschutzversicherung und nur ein geringes Einkommen, dann übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Anwalts- und Gerichtskosten. Bei der Stellung eines entsprechenden Antrags hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt.
