Reiserecht
Ansprüche und Rechte bei einer missglückten Reise
Sie kennen das - zurück aus dem Urlaub, aber nicht erholt. Das Hotel entsprach nicht den Katalogangaben, es gab eine Baustelle neben dem Hotel und das Essen war ungenießbar. Hier Ihre Rechte und die wichtigsten Probleme des Reiserechts im Überblick.
Wer ist für eine misslungene Reise verantwortlich ?
Der Reisevertrag wird allein mit dem Reiseveranstalter geschlossen. Deshalb müssen Sie Ihre Forderungen auch diesem gegenüber geltend machen. Das gilt vor allem bei mangelhaftem Flug (z.B. Verspätung) bzw. mangelhafter Unterbringung und Verpflegung. Das Reisebüro ist lediglich Vermittler der Reise; es ist nur dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn es falsch beraten hat. Vom Hotel und der Fluglinie können Sie in der Regel direkt keinen Schadenersatz verlangen, da diese zwar Vertragspartner des Reiseveranstalters sind, Sie aber zu ihnen keine vertraglichen Verbindungen bestehen.
Was für Rechte habe Sie ?
Ist die Reise mangelhaft, so können Sie vom Reiseveranstalter verlagen, dass er die Mängel beseitigt. Ist dies nicht oder nicht sofort möglich, so können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Entstehen weitere Schäden (z.B. Verschmutzung von Kleidung durch nicht gereinigtes Zimmer) so können Sie Schadenersatz verlangen. Liegt bei der Reise ein erheblicher Mangel vor (mindestens 50 %), so können Sie Schadenersatz dafür verlangen, dass Sie sich in Ihren Urlaub nicht erholen konnten. Hierfür können Sie im Durchschnitt 50 Euro pro Person und Tag verlangen. Bei einem erheblichen Mangel können Sie auch den Reisevertrag kündigen und ach Hause fahren. Der Reisveranstalter muß Ihnen dann zumindest für die nicht in Anspruch genommen Leistungen (insbes. Hotel) den Reisepreis anteilig zurückerstatten.
Was müssen Sie beachten ?
Wenn Sie einen Teil des Reisepreises zurückhaben oder Schadenersatz verlangen wollen müssen Sie die Mängel zunächst im Urlaubsort unverzüglich rügen. Dieses müssen Sie bei der Reiseleitung des Veranstalters, nicht etwas bei der Hotelleitung tun. Wenn Sie mit der Reiseleitung sprechen, dann lassen Sie Ihre Beschwerden protokollieren und von der Reiseleitung abzeichnen. Das ist wichtig, damit Sie später beweisen können, dass Sie die Mängel tatsächlich gerügt haben. Spätestens 1 Monat nach dem vertraglichen Ende der Reise müssen Sie den Reiseveranstalter anschreiben und diesem unter Nennung der Mängel mitteilen, welchen Betrag Sie von ihm verlangen. Lehnt der Reiseveranstalter die Zahlung ab, müssen Sie innerhalb von 2 Jahren Klage vor dem Zivilgericht erheben. Versäumen Sie einen dieser drei Schritte, dann können Sie grundsätzlich nichts mehr vom Reiseveranstalter verlangen.
Vor einer Klage ist eine rechtliche Beratung zu empfehlen, da in 90 % der Fälle wichtige Fristen versäumt oder zu hohe Beträge eingeklagt werden. So sind leider viele Klagen von Anfang an zum Scheitern verurteilt und der Reisende hat neben einem schlechten Urlaub auch noch die Kosten eines verlorenen Prozesses zu tragen.
