Teilzeitarbeit durchsetzen
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Arbeitnehmer, die z.B. wegen ihrer Kinder weniger arbeiten wollten konnten bisher nicht tun, wenn der Arbeitgeber diesen Wunsch ablehnte.
Seit Anfang des Jahres hat sich die Gesetzeslage jedoch geändert. Nun steht den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung zu, wenn sie bereits sechs Monate im Betrieb arbeiten und betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Das Gesetz sieht für die Verringerung der Arbeitszeit ein relativ kompliziertes Verfahren vor, das ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes nur durchlaufen werden kann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind. Lehnt der Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeit unberechtigterweise ab, kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht seinen Teilzeitanspruch einklagen.
