Scharf & Wolter

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Teilzeitarbeit

Gleiche Rechte für für alle Arbeitnehmer

Viele glauben, dass Arbeitnehmer, die nur einige Stunden am Tag oder nur einige Tage pro Woche arbeiten, weniger Rechte habe als Arbeitnehmer in “normalen” Jobs.

Stimmt das ?


Nein. Beide Gruppen haben die gleichen Rechte. Sie haben beide Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Darüber hinaus haben Teilzeitbeschäftigte (TZ) nach 6 Monaten grundsätzlich den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte.

Was für Besonderheiten gibt es ?

In vielen Arbeitsverträgen von TZ ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer kurzfristig und für wenige Stunden zur Arbeit aufgefordert werden kann.

Kann der Arbeitgeber jederzeit die Arbeit verlangen ?

Nein. Damit der TZ nicht seine gesamte Freizeit in Erwartung des Arbeitgeberanrufs verbringen muss, sind den Möglichkeiten zum Abruf der Arbeit gesetzlich enge Grenzen gesetzt. Der TZ ist nur dann zur Arbeit verpflichtet, wenn ihm der Arbeitgeber seine Arbeitszeit mindestens vier Tage im voraus mitteilt.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber das nicht macht ?

Tut der Arbeitgeber dies nicht, so kann der TZ seine Arbeit verweigern, ohne eine Kündigung befürchten zu müssen. Kündigt der Arbeitgeber dennoch, so muss der TZ jedoch zwingend innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben, da ansonsten die eigentlich unwirksame Kündigung des Arbeitgebers per Gesetz wirksam wird.

Abrufarbeit ohne Mindestarbeitszeit, geht das ?

Wurde im Arbeitsvertrag weder eine wöchentliche noch eine tägliche Arbeitszeit festgelegt, so muss der Arbeitgeber den TZ täglich mindestens drei, wöchentlich mindestens zehn Stunden beschäftigen. Tut er das nicht, so kann der TZ für diese Stunden trotzdem sein Gehalt verlangen, er erhält also Lohn ohne Arbeit ! Wollen Sie diesen Lohn verlangen oder sich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren, sollten Sie sich vorher beraten lassen, denn Sie können sicher sein, dass der Arbeitgeber sich durch einen Anwalt vertreten lässt.

Was sind befristete Arbeitsverträge ?

Solche Arbeitsverhältnisse enden nicht durch Kündigung sondern einfach dadurch, dass eine vereinbarte Frist abläuft.

Wann darf befristet werden ?

Eine Befristung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es hierfür einen Grund gibt. Gibt es keinen Grund, so kann der Arbeitsvertrag höchstens für 2 Jahre befristet werden Innerhalb dieser 2 Jahre kann der Arbeitsvertrag dreimal verlängert werden (z.B. 4 Arbeitsverträge mit jeweils 6 Monaten Dauer). Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden.

Was passiert, wenn gegen diese Vorschriften verstoßen wird ?

Die Befristung ist in diesem Fall unwirksam. Die für den Arbeitnehmer angenehme Folge ist, dass der Arbeitnehmer rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat. Will der Arbeitgeber ihn nun loswerden, so muss er ihn kündigen und dabei alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür beachten.

Muss der Arbeitnehmer etwas tun, wenn er eine Befristung für unwirksam hält ?

Ja. Er muss spätestens 3 Wochen nach Ablauf der Befristung vor dem Arbeitsgericht Klage erheben um feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Befristung beendet wurde. Verpasst der Arbeitnehmer diese Frist, so wird die Befristung nachträglich wirksam.

Es ist daher sehr wichtig, sich frühzeitig vor Ablauf der Befristung über die Wirksamkeit/Unwirksamkeit der Befristung beraten zu lassen.

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