Scharf & Wolter

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Und wenn ich rechtsschutzversichert bin?

Und wenn ich rechtsschutzversichert bin?

Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Anwalt mitteilen, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Dieser wird dann zunächst die Rechnung bzw. eine Vorschussnote an die Versicherung schicken. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Service der Anwaltschaft. Denn: eigentlich ist der Mandant bzw. die Mandantin zahlungsverpflichtet und muss selbst mit der Versicherung abrechnen. Zahlt die Versicherung nicht, weil die anwaltliche Tätigkeit nicht gedeckt ist, wird die Abrechnung oder das Vorschussverlangen an die Mandanten geschickt. Bitte prüfen Sie zuvor, ob eine Eigenbeteiligung mit der Versicherung besteht. Diese liegen oft, um die Versicherung günstig zu halten zwischen 100,- und 150,- Euro.

Weiterhin sollten Sie bei Rechtsschutzversicherungen bedenken, dass diese nur die gesetzlichen Gebühren abdecken. Deswegen können Anwaltsbüros aus Kostengründen Mandate mit kleinen Streitwerten häufig auch bei Vorliegen einer Versicherung nicht übernehmen. Wenn z.B. um einen defekten CD-Spieler im Wert von 250,-Euro gestritten wird und eine längerer Schriftwechsel über den Anwalt läuft, so würde dieser nach den gesetzlichen Gebühren für eine mehrstündige Tätigkeit nur ca. 22,- Euro zzgl. Umsatzsteuer von der Versicherung erhalten. Eine darüberhinausgehende Gebührenvereinbarung würde aber von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden.

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