Scharf & Wolter

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Sorgerecht für Unverheiratete

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 21.7.2010 den Weg dafür frei gemacht, dass auch Väter, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, das gemeinsame oder sogar alleinige Sorgerecht für sich beantragen können. Verweigert die Kindesmutter die bisher notwendige Sorgeerklärung, kann diese Frage jetzt vor dem Familiengericht geklärt werden.
Diese Frage wird nun häufiger bei uns in der Beratung angesprochen. Wir klären gerne mit Ihnen, wann und ob ein solcher Antrag Sinn macht.

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