Grundsätzliches
Bei der Vertretung von Arbeitgebern setzen wir uns im Vorfeld von Massenentlassungen bzw. Einzelkündigungen für alternatiuve Modelle (z.B. Aufhebungsverträge) ein, die für Arbeitgber verlässlicher sind und weniger Risiken bergen. Kommt es zu Kündigungen so unterstützen wir Sie dabei, dass diese wirksam ausgesprochen werden. Dies beginnt bei der Einhaltung formaler Voraussetzungen und setzt sich dann fort in der Auswahl des richtigen Kündigungsgrundes, eventuell der Anhörung des Betriebrates und der Erarbeitung einer ausführlichen Dokumentation der Kündigungsgründe, damit diese vor Gericht dann auch darlegbar und beweisbar sind.
Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage vertreten wir Sie deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Arbeitgeber auch in folgenden Fragen:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
- Beratung bei der Befristung von Arbeitsverträgen
- Beratung und Vertreung bei allen Problemen mit dem Betriebsrat
