Scharf & Wolter

Scharf & Wolter

Grundsätzliches

Bei der Vertretung von Arbeitgebern setzen wir uns im Vorfeld von Massenentlassungen bzw. Einzelkündigungen für alternatiuve Modelle (z.B. Aufhebungsverträge) ein, die für Arbeitgber verlässlicher sind und weniger Risiken bergen. Kommt es zu Kündigungen so unterstützen wir Sie dabei, dass diese wirksam ausgesprochen werden. Dies beginnt bei der Einhaltung formaler Voraussetzungen und setzt sich dann fort in der Auswahl des richtigen Kündigungsgrundes, eventuell der Anhörung des Betriebrates und der Erarbeitung einer ausführlichen Dokumentation der Kündigungsgründe, damit diese vor Gericht dann auch darlegbar und beweisbar sind.

Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage vertreten wir Sie deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Arbeitgeber auch in folgenden Fragen:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
- Beratung bei der Befristung von Arbeitsverträgen
- Beratung und Vertreung bei allen Problemen mit dem Betriebsrat

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Scharf & Wolter

Abmahnungen - das dicke Ende kommt später

Abmahnungen werden im Arbeitsleben in großem Umfang ausgesprochen. Oftmals haben diese keine rechtlichen Konsequenzen und dienen nur dazu, die Verhaltensweisen von Mitarbeitern zum Besseren zu verändern.

Die Nagelprobe findet aber dann statt, wenn der Mitarbeiter die Abmahnung vor Gericht überprüfen lässt, oder wenn es auf die Wirksamkeit der Abmahnung in einem späteren Kündigungsschutzverfahren ankommt.

So kommt oftmals erst lange nach Ausspruch der Abmahnung das dicke Ende, wenn sich herausstellen sollte, dass die Abmahnung an formalen Mängeln scheitert oder der dem Arbeitnehmer gemachte Vorwurf nicht beweisbar ist. Die Abmahnung wird vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt und die Kündigung, die sich unter anderem auch auf die Abmahnung stützt scheitert ebenfalls. Dies führt dann entweder zu einer hohen Abfindung oder zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers, den der Arbeitgeber aufgrund seiner Verhaltensverstöße eigentlich für nicht geeignet hielt – beides überaus mißliche Situationen.

Wie lässt sich das verhindern ?

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