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Der Ehegattenunterhalt - Romanautoren klar im Vorteil

Und wieder hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung verweigert. In der jetzt veröffentlichen Entscheidung vom 26.10.2011 (XII ZR 162/09) wurde mal wieder nicht entschieden, sondern der Vorinstanz aufgegeben, die Lebensumstände der um den Ehegattenunterhalt streitenden Parteien weiter aufzuklären. Anders ausgedrückt: der Bundesgerichtshof erwartet von dem, der Unterhalt haben will, dass er so weitschweifend wie möglich von seinen Lebensumständen vor der Ehe, seinen Hoffnungen und Zielen sowie deren Umsetzung oder mögliche Umsetzbarkeit, wenn alles ganz anders gelaufen wäre, berichtet.

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