Abmahnungen werden im Arbeitsleben in großem Umfang ausgesprochen. Oftmals haben diese keine rechtlichen Konsequenzen und dienen nur dazu, die Verhaltensweisen von Mitarbeitern zum Besseren zu verändern.
Die Nagelprobe findet aber dann statt, wenn der Mitarbeiter die Abmahnung vor Gericht überprüfen lässt, oder wenn es auf die Wirksamkeit der Abmahnung in einem späteren Kündigungsschutzverfahren ankommt.
So kommt oftmals erst lange nach Ausspruch der Abmahnung das dicke Ende, wenn sich herausstellen sollte, dass die Abmahnung an formalen Mängeln scheitert oder der dem Arbeitnehmer gemachte Vorwurf nicht beweisbar ist. Die Abmahnung wird vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt und die Kündigung, die sich unter anderem auch auf die Abmahnung stützt scheitert ebenfalls. Dies führt dann entweder zu einer hohen Abfindung oder zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers, den der Arbeitgeber aufgrund seiner Verhaltensverstöße eigentlich für nicht geeignet hielt – beides überaus mißliche Situationen.
Wie lässt sich das verhindern ?
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