Scharf & Wolter

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23.11.2010 So zahlt sich der Unterhalt von selbst (BGH XII ZR 10/09)

Die Unterhaltszahlung so lange verweigern, bis der andere ihn sich selbst zahlen muss? Kaum zu glauben, aber wahr und jetzt vom Bundesgerichtshof abgesegnet:

In dem gestern frisch veröffentlichten Urteilsleitsatz heißt es: “Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen”(BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - XII ZR 10/09)

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22.11.2010 Der Hausmann und sein Taschengeld (BGH XII ZR 124/08)

Der Bundesgerichtshof musste sich schon häufiger mit der Frage befassen, wie es sich unterhaltsrechtlich auswirkt, wenn der bisher gut verdienende Unterhaltszahler neu heiratet und einkommensloser Hausmann wird.
In der heute erst veröffentlichten Entscheidung vom 2.6.2010 (XII ZR 124/08) verlangte der gerade volljährige Sohn von seinem Vater Auskunft über dessen Einkünfte, um dann den Unterhaltsanspruch berechnen zu können.

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Verfahrenskostenhilfe in der Berufung/Beschwerde - ein riskantes Manöver

Der Bundesgerichtshof hat in einer gestern veröffentlichten Entscheidung vom 27.10.2010 (XII ZB 113/10) wieder einmal deutlich gemacht, dass ein oft geäußerter Mandantenwunsch hoch risikobehaftet ist.

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Sorgerecht für Unverheiratete

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 21.7.2010 den Weg dafür frei gemacht, dass auch Väter, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, das gemeinsame oder sogar alleinige Sorgerecht für sich beantragen können. Verweigert die Kindesmutter die bisher notwendige Sorgeerklärung, kann diese Frage jetzt vor dem Familiengericht geklärt werden.
Diese Frage wird nun häufiger bei uns in der Beratung angesprochen. Wir klären gerne mit Ihnen, wann und ob ein solcher Antrag Sinn macht.

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29.04.2009

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes jetzt auch bei uns !

Seit dem heutigen Tage können Sie bei uns täglich die neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes abrufen. Gehen Sie einfach auf “Aktuelle Entscheidungen” und Sie finden dort die aktuellen Pressemitteilungen und Entscheidungen des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes.

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Neues Informationsblatt zu Kündigungen und Befristung !

01. April 2009
Die Wirtschaftskrise in Deutschland hat den Arbeitsmarkt erreicht. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fürchten um ihren Arbeitsplatz. Befristete Arbeitsverträge werden nicht mehr verlängert, immer mehr Kündigungen werden ausgesprochen.

Druckfrisch können Sie bei uns ein neues Informationsblatt zum Thema Kündigung und Befristung erhalten (”Gekündigt ? Befristung abgelaufen ?”). Schreiben Sie uns einfach eine e-mail unter mail@scharf-und-wolter.de oder rufen Sie uns an unter 040 - 611 300 25.

Wenn Sie Beratungsbedarf zum Thema Befristung oder Kündigung haben, stehen Ihnen unsere Arbeitsrechtsexperten in unseren drei Hamburger Büros gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bedenken Sie aber, dass Sie gegen eine Befristung nur innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Befristung und gegen eine schriftliche Kündigung nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung etwas tun können. Nach Ablauf dieser Frist ist es regelmäßig nicht mehr möglich eine Abfindung zu erhalten oder ggf. die Weiterbeschäftigung durchzusetzen.

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