Unter Mobbing verstehen die Gerichte Benachteiligung, Schikanierung oder Diskriminierung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber oder durch andere Arbeitnehmer. Mobbing hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Die Zahl der Mobbingopfer wird in Deutschland auf 1,5 Mio. geschätzt. Zehn Prozent der Selbstmorde sind auf Mobbing zurückzuführen.
Liegt Mobbing bereits bei einem einmaligen Vorfall vor ?
Nein. Das Mobbing muss fortgesetzt erfolgen. Außerdem muss es sich um Verhaltensweisen handeln, die über das normale Maß an Unfreundlichkeit hinausgehen.
Was kann ich gegen Mobbing tun ?
Zunächst einmal ist es sinnvoll zu versuchen, die Probleme im Unternehmen zu lösen. Dafür sollten Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat wenden (soweit vorhanden). Zu dessen Aufgaben gehört es, Mitarbeiter in diesen Situationen zu unterstützen.
Und wenn das nichts hilft ?
Mobbing ist verboten. Daher haben Sie auch die Möglichkeit hiergegen rechtlich vorzugehen. Sie können verlangen, dass der Arbeitgeber die Mobbinghandlungen unterlässt bzw. dafür sorgt, dass diese unterlassen werden.
Bringt diese Vorgehensweise nichts, so können Sie Klage erheben und Schmerzensgeld wegen des Mobbings verlangen. Vor kurzem hat ein Gericht dem Arbeitnehmer in einem solchen Fall mehr als 10.000,- € zugesprochen.
Wenn das Mobbing extreme Formen annimmt (z.B. sexuelle Belästigung), können Sie auch die Arbeit verweigern, ohne befürchten zu müssen, gekündigt zu werden. Bevor Sie sich zu einem solchen Schritt entschließen, sollten Sie sich aber unbedingt beraten lassen. Wenn Sie nämlich unberechtigt die Arbeit verweigern, ist der Arbeitgeber berechtigt, Sie zu kündigen.
Muss ich das Mobbing vor Gericht beweisen ?
Ja. Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass Mobbing vorliegt. Einige Gerichte bewerten hierbei mittlerweile die Aussage des Opfers sehr hoch, weil es für die Opfer häufig sehr schwierig ist, Zeugen für die Mobbinghandlungen zu finden. Entweder gibt es gar keine Zeugen, oder die Zeugen wollen nicht zugunsten des Opfers aussagen, da sie Angst um ihren Arbeitsplatz haben.
Und wie viel kostet ein solcher Gerichtsprozess ?
Die Kosten des Prozesses hängen davon ab, wie viel (z.B. Schmerzensgeld) Sie vom Arbeitgeber verlangen. Vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz müssen Sie Ihre Anwaltskosten jedoch auch dann tragen, wenn Sie den Prozess gewinnen. Das hat auf der anderen Seite den Vorteil, dass Sie die Kosten des Arbeitgebers auch dann nicht tragen müssen, wenn Sie den Prozeß verlieren. Keine Kosten haben Sie, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung mit Berufsrechtschutz haben oder Ihnen das Gericht Prozesskostenhilfe gewährt. Wenn Sie hierzu konkrete Fragen haben, dann sollten Sie sich beraten lassen.