Das neue Zuwanderungsgesetz
Die wesentliche Neuerungen des Aufenthaltsrechtes bestehen darin, dass mit dem AufenthG erstmals nicht nur Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen (also von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU) geregelt werden, sondern auch deren Zugang zur Erwerbstätigkeit und zu Integrationsmaßnahmen. Damit hat sich der Charakter des Gesetzes entscheidend gewandelt.
In formeller Hinsicht sind die Zuzugs- und Aufenthaltsregeln dadurch vereinfacht, dass es statt vier Arten von Aufenthaltsgenehmigungen (Erlaubnis, Bewilligung, Befugnis und Berechtigung) neben dem Visum nur noch zwei reguläre Aufenthaltstitel gibt: Aufenthaltserlaubnis (die stets befristet ist) und Niederlassungserlaubnis (die stets unbefristet ist).
Außerdem muss jetzt jeder Aufenthaltstitel erkennen lassen, ob der Inhaber zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist. Die bisher erforderliche gesonderte Arbeitsgenehmigung ist also entfallen.
Inhaltlich ist die Zulassung Erwerbstätiger vor allem dadurch verbessert, dass der Gesetzgeber erstmals genauere Voraussetzungen für Selbständige nennt und für Hochqualifizierte besondere Zugangsregeln mit einem bevorzugten Status zur Verfügung stellt. Außerdem ist jetzt gewährleistet, dass Studierende nach einem erfolgreichen Abschluss nicht das Land verlassen müssen, sondern in Deutschland verbleiben und einen Arbeitsplatz suchen können.
Modernisiert ist das Zuwanderungsrecht auch dadurch, dass ausdrückliche gesetzliche Regeln für die Aufenthaltszwecke Sprachkurs, Schulbesuch und sonstige Ausbildungen geschaffen sind. Außerdem sind ehemalige Deutsche besonders berücksichtigt, die nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. aufgrund des Erklärungsverfahrens als Volljährige im Anschluss an den Geburtserwerb) in Deutschland bleiben oder vom Ausland her zuziehen wollen.
Die Regeln über den Familiennachzug sind vereinfacht: Verbesserungen sind für Familienangehörige anerkannter Konventionsflüchtlinge und für Minderjährige über 16 Jahre eingetreten.
Im Bereich der humanitären Zuwanderung sind konkrete Definitionen der nichtstaatlichen und der geschlechtsspezifischen Verfolgung ins Gesetz aufgenommen. Der Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen ist verbessert, anerkannte Konventions-Flüchtlinge erhalten sofort eine Aufenthaltserlaubnis.
