Scharf & Wolter

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Staatsangehörigkeitsrecht

Zum Staatsangehörigkeitsrecht gehören insbesondere alle Fragen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag und durch Geburt, aber auch Fragen des Verlusts der Staatsbürgerschaft.

In der Regel können ausländische Mitbürger nach acht Jahren Aufenthalt im Bundesgebiet eingebürgert werden. Im Falle der Ehe mit einem Deutschen kann der Antrag bereits nach drei Jahren gestellt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben.

Das neue Staatsangehörigenrecht lässt hier jedoch Ausnahmen zu. Falls die Ausbürgerung mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist oder diese aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist, kann eine Einbürgerung auch unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit erfolgen.

Seit 01.01.2000 kann die Staatsangehörigkeit auch durch Geburt in Deutschland erworben werden („ius soli“ nach § 4 Abs. 3 StAG), das Kind muss aber bei Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit wählen (§ 29 StAG).

Im Staatsangehörigenrecht können wir für Sie tätig werden, indem wir

· Sie über die Voraussetzungen der Einbürgerung beraten, Sie durch das Verfahren begleiten und Widerspruch und Klage erheben, wenn Ihrem Einbürgerungsantrag nicht entsprochen wurde

· Sie über die Voraussetzungen beraten, unter denen Ihr Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält

· Sie darüber beraten, ob Sie verpflichtet sind, sich aus Ihrer Staatsbürgerschaft ausbürgern zu lassen, oder ob bei Ihnen ein Ausnahmefall vorliegt und die sogenannte Mehrstaatigkeit hingenommen wird

· Sie beraten und vertreten, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, z.B. weil Sie nach der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft wieder Ihre alte Staatsbürgerschaft angenommen haben

· Sie sind jüdischer Emigrant und möchten Ihre nicht jüdischen Familienangehörigen nach Deutschland holen.

· Sie möchten wissen, ob Sie durch einen mehr als 6 monatigen Aufenthalt in Ihrem Heimatland Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verlieren.

Diese und andere Fragen in ausländerrechtlichen Angelegenheiten werden von uns kompetent beantwortet.

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