Scharf & Wolter

Scharf & Wolter

Vertretung von Arbeitnehmern

Gekündigt ? Abfindung !
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es zunächst sehr wichtig zu wissen, dass Sie umgehend zu einem Anwalt gehen müssen. Warten Sie länger als 3 Wochen nach dem Sie die Kündigung erhalten haben, können wir für Sie in der Regel nichts mehr tun.

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Rechte bei Befristung
Auch wenn eine Befristung abläuft, gibt es ähnlich wie bei einer Kündigung die Möglichkeit eine Abfindung zu bekommen oder ggf. eine Weiterbeschäftigung durchzusetzen. Hier müssen Sie spätestens 3 Wochen nach Ende der Befristung bei uns sein, damit wir Klage erheben können. Verpassen Sie diese Frist, so können wir in der Regel nichts mehr für Sie tun.

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Lohnansprüche
Der wichtigste Anspruch der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ist der auf Lohnzahlung. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern jedoch aus verschiedenen Gründen oftmals zu wenig Gehalt. Deshalb ist es für die Arbeitnehmer wichtig zu wissen, wie viel Geld sie vom Arbeitgeber verlangen können. Hier beraten wir Sie und kämpfen dafür, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

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Er/Sie hat sich stets bemüht - Zeugnisse im Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer verlangen (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist dieses auf „die Leistung und Führung im Dienste“ zu erstrecken, also ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis zu erstellen. Hier kommt es oft zu Problemen. Wir beraten Sie, welche Formulierungen Sie verlangen können und helfen Ihnen, ein ordnungsgemäßes Zeugnis zu bekommen.

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