Befristung
In der Vergangenheit hat die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge stark zugenommen. Insbesondere bei Neueinstellungen sind Arbeitgeber oft nur bereit, befristete Arbeitsverträge anzubieten. Welche Rechte haben Arbeitnehmer in einer solchen Situation ?
Wie endet ein befristeter Arbeitsvertrag ?
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der Frist, für die er abgeschlossen wurde. Eine Kündigung ist hier nicht notwendig. Da keine Kündigung notwendig ist, findet auch das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Der Arbeitgeber braucht also keinen besonderen Grund um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Sind Arbeitnehmer in einer solchen Situation völlig schutzlos ?
Nein. Arbeitnehmer haben häufig die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Befristung auch nach deren Ablauf überprüfen zu lassen. Ist die Befristung unwirksam, wird aus dem eigentlich befristeten Vertrag ein unbefristeter Vertrag, der nur durch Kündigung zu beenden ist. Ist der Betrieb groß genug, dann gilt nun auch das Kündigungsschutzgesetz.
Wann ist eine Befristung unwirksam ?
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Befristungen schriftlich vereinbart werden müssen. Mündliche Befristungen sind unwirksam. Auch unwirksam sind Befristungen, die zwar schriftlich fixiert wurden (z.B. durch den Arbeitgeber) aber nicht von beiden Seiten unterschrieben wurden.
Darüber hinaus ist eine Befristung grundsätzlich nur zulässig, wenn hierfür ein Grund vorliegt. Ob dieser Grund ausreichend für die Befristung ist, muss in jedem Einzelfall überprüft werden. Hierbei hilft Ihnen ein Rechtsanwalt.
Ist eine Befristung auch ohne Vorliegen eines Grundes wirksam ?
Für den Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag während einer Höchstdauer von 2 Jahren ohne Grund zu befristen und während dieser Zeit dreimal zu verlängern. Insgesamt sind also in zwei Jahren vier befristete Arbeitsverträge ohne Befristungsgrund zulässig.
In einer neuen Firma ist in den ersten vier Jahren nach deren Gründung die Befristung sogar für die Dauer von vier Jahren möglich. Diese Regelung soll junge Firmen in der Anfangsphase unterstützen.
Ist der Arbeitnehmer 52 Jahre oder älter, sieht das Befristungsgesetz vor, dass ein befristeter Arbeitsvertrag ebenfalls ohne Grund geschlossen werden kann. Die Verlängerung der Befristung ist ohne Beschränkungen und zeitliche Obergrenzen möglich. Theoretisch kann daher so ein Arbeitsvertrag von 52 - 65 Jahren immer wieder befristet werden, so dass der betroffene Arbeitnehmer in dieser Zeit keinen Kündigungsschutz besitzt und somit praktisch schutzlos ist.
Diese gesetzliche Neuregelung verstößt allerdings gegen europäisches Recht. Aus diesem Grund hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Regelung für unanwendbar erklärt. Dies bedeutet, dass Befristungen, die aufgrund dieser Regelung vorgenommen wurden unwirksam sind und die betroffenen Arbeitnehmer nach Ablauf ihrer Befristung die Weiterbeschäftigung oder die Zahlung einer Abfindung durchsetzen können.
Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen ?
Ja. Unzulässig ist die Befristung ohne Grund, wenn der Arbeitnehmer bereits früher einmal für denselben Arbeitgeber gearbeitet hat. Hierbei ist es egal, ob der Arbeitnehmer damals einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hatte. Auch ist es unerheblich, wie lange diese Arbeitsverhältnisse zurückliegen. Dies kann 20 Jahre oder zwei Tage vor Abschluss des neuen befristeten Vertrages gewesen sein. Der neue befristete Vertrag ist dann unwirksam.
Was tun bei unwirksamer Befristung ?
Der Arbeitnehmer kann zunächst einmal in aller Ruhe bis zum Ende der Befristung arbeiten und abwarten, ob ihm sein Arbeitgeber einen weiteren Arbeitsvertrag anbietet. Tut er dies nicht, muss der Arbeitnehmer sich spätestens 3 Wochen nach Ende der Befristung an das zuständige Arbeitsgericht wenden. Dieses Gericht wird dann feststellen, ob die Befristung unwirksam war oder nicht. Da diese Verfahren in der Regel rechtlich sehr kompliziert sind, sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt beauftragt werden, die Klage zu erheben.
Wichtig ist die 3-Wochen-Frist genau einzuhalten. Wird diese versäumt, kann sich der Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr gegen die unwirksame Befristung wehren. Er hat dann diesbezüglich alle Rechte verloren.
Wie viel kostet ein arbeitsgerichtliches Verfahren ?
Die Kosten berechnen sich nach dem Wert der Angelegenheit. Da dieser in jedem Einzelfall konkret berechnet werden muss, sollten Sie Ihren Rechtsanwalt fragen, mit wie viel Kosten zu rechnen ist.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, die auch für Arbeitsrecht gilt, so übernimmt diese in der Regel alle Kosten. Hier ist Ihr Rechtsanwalt Ihnen gerne behilflich, bei der Rechtschutzversicherung anzufragen, ob die Kosten getragen werden.
Auch wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, heißt das nicht, dass Sie automatisch alle Kosten zu zahlen haben. Wenn Sie bedürftig sind und die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat, kann Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt werden. In diesem Fall zahlen Sie entweder gar nichts oder nur monatliche Raten. Auch hier ist Ihnen Ihr Rechtsanwalt gerne behilflich, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben und Sie auch keine Prozesskostenhilfe bekommen, dann müssen Sie die Kosten des Rechtsstreits alleine tragen. Hier kommt Ihnen aber eine gesetzliche Regelung zugute, die nur im Arbeitsrecht gilt. Auch wenn Sie das Verfahren verlieren, müssen Sie nicht die Kosten des Gegners sondern nur Ihre eigenen Anwaltskosten tragen.
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vor Ablauf gekündigt werden ?
Grundsätzlich nicht. Das Gesetz schließt eine Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnisses vor ihrem Ablauf aus. Eine Ausnahme gilt dann, wenn eine Möglichkeit zur Kündigung im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde.
Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Befristung weiterarbeite ?
Läuft die Befristung eines Arbeitsvertrages ab und arbeitet der Arbeitnehmer weiter, ohne dass er einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag erhält, so wird er so behandelt, als ob er einen unbefristeten Arbeitsvertrag hätte. Dass bedeutet auch, dass er grundsätzlich den normalen Kündigungsschutz genießt.
Der Arbeitgeber kann dem jedoch widersprechen. Er muss dies jedoch unverzüglich tun. Lässt er sich hierfür mehr als 1 Woche Zeit, kann ein Widerspruch nicht mehr erfolgen.
Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag noch ?
Die Rechte von Arbeitnehmern in befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen unterscheiden sich nicht erheblich. Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen haben insbesondere auch einen Anspruch auf Urlaub (mindestens 4 Wochen) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen lang).
