Scharf & Wolter

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Kündigung

Eine Kündigung ist ein schwerer Schlag für jeden Arbeitnehmer. Man sollte jedoch keinesfalls aufgeben, sondern sich wehren. Eine Klage vor den Arbeitsgericht hat sehr häufig Erfolg, da Kündigungen oft fehlerhaft sind. In einem solchen Fall regelmäßig kann eine Abfindung erzielt die Weiterbeschäftigung durchgesetzt werden. Die folgenden Fragen sollen einen Überblick über die häufigsten Problem geben:

Kann mündlich gekündigt werden ?
Nein. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Das Arbeitsverhältnis bleibt also bestehen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass er weiterbeschäftigt wird. Weigert sich der Arbeitgeber, so kann der Arbeitnehmer seinen Lohn verlangen, obwohl er nicht gearbeitet hat.

Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung ?
In Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern muß ein bestimmter Kündigungsgrund vorliegen. In kleineren betrieben braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund.

War der betroffene Arbeitnehmer beim Arbeitgeber bereits vor dem 01.01.2004 beschäftigt, so braucht der Arbeitgeber auch dann einen Kündigungsgrund, wenn in der Firma mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, und die Arbeitnehmer auch heute noch dort arbeiten.

Kann der Arbeitgeber bei einem Personalabbau einen beliebigen Arbeitnehmer kündigen ?
Nein. Es muß der „sozial stärkste“ Mitarbeiter gekündigt werden. Wichtige Kriterien sind hier das Alter, die Betriebszugehörigkeit, Kinder und eine eventuelle Schwerbehinderung. Sozial schwächere Arbeitnehmer werden durch diese gesetzliche Regelung geschützt. Sehr häufig macht der Arbeitgeber bei dieser „Sozialauswahl“ Fehler, so dass es schon aus diesem Grunde immer lohnt gegen die Kündigung zu klagen.

Wie läuft eine Kündigung, wenn es ein Betriebsrat gibt ?
Gibt es einen Betriebsrat, so muß dieser vor der Kündigung vollständig informiert und angehört werden. Auch dieses komplizierte Verfahren wird vom Arbeitgeber nur selten vollständig eingehalten, so dass die Kündigung schon aus diesem Grund oft unwirksam ist. Insbesondere bekommt der Betriebrat sehr oft nicht die Informationen, die ihm der Arbeitgeber nach dem Gesetz geben muß.

Muß der Arbeitnehmer etwas tun, auch wenn er glaubt, dass die Kündigung unwirksam ist ?
Ja. Der Arbeitnehmer muß auf jeden Fall innerhalb von drei Wochen nachdem er die Kündigung erhalten hat vor dem Arbeitsgericht klagen. Tut er dies nicht, so sieht das Gesetz vor, dass Kündigungen die eigentlich gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen trotzdem wirksam sind. Ist also die Drei-Wochen-Frist abgelaufen ist das Arbeitsverhältnis beendet und der Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung nichts mehr tun. Zögern Sie daher nicht, sich umgehend beraten zu lassen.

Was kommen auf mich für Kosten zu, wenn ich eine Klage einreiche ?
Vor dem Arbeitsgericht muß in der ersten Instanz jeder seine eigenen Kosten (auch die eigenen Anwaltskosten) selbst tragen. Das bedeutet, dass man auch dann die Kosten des Gegners nicht tragen muß, wenn man den Prozeß verliert. Haben sie wenig Geld können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Sind Sie bedürftig und hat Ihre Klage Aussicht auf Erfolg, zahlt dann der Staat die Kosten für Ihren Anwalt. Bei der Stellung des Antrags hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt.

Welche Rechte haben Sie außerdem bei einer Kündigung ?
Selbstverständlich muss der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses den Lohn bezahlen und zwar auch dann, wenn er Sie freigestellt hat, Sie also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten müssen. Hat der Arbeitgeber Teile des Lohns noch nicht gezahlt, können Sie dieses vor Gericht von ihm verlangen.

Wenn Sie Überstunden geleistet haben, muss er Ihnen diese ebenfalls auszahlen, wenn nicht vereinbart wurde, dass Sie diese während der Kündigungsfrist abbummeln.

Was ist mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ?
Wird im Betrieb Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld gezahlt, so haben Sie darauf grundsätzlich auch dann einen Anspruch, wenn sie im laufenden Jahr gekündigt werden. Sie bekommen diese Zahlungen jedoch nur anteilig, d.h. wenn Sie im laufenden Jahr zum 30.06. ausscheiden, erhalten Sie auch nur die Hälfte des Weihnachtsgeldes. Eine Ausnahme gilt dann, wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag eine abweichende Regelung gibt.

Und wenn ich noch Urlaub zu bekommen habe ?
Wenn Sie noch einen Anspruch auf Urlaub haben, muss der Arbeitgeber Ihnen diesen Urlaub grundsätzlich gewähren. Viele Arbeitgeber tun dies während der Kündigungsfrist. Bekommen Sie den Urlaub nicht, so haben Sie das Recht, die nicht genommenen Urlaubstage in Geld ausbezahlt zu bekommen.

Welche Rechte habe ich außerdem noch ?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie einen Anspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss die wesentlichen Punkte Ihrer Tätigkeit enthalten, sowie Ihre Leistung und Ihr Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden beschreiben. Werden hier Fehler gemacht, so können Sie notfalls vor Gericht eine Korrektur des Zeugnisses verlangen.

Ein wichtiges Papier, dass Ihnen der Arbeitgeber zum Ende des Arbeitsverhältnisses übergeben muss, ist die Arbeitsbescheinigung. Sie enthält alle Daten über die Art der Beschäftigung, die Beschäftigungsdauer, die Entlohnung und den Beendigungsgrund. Diese Bescheinigung ist deshalb so wichtig, weil die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld erst dann bewilligt, wenn die Arbeitsbescheinigung vorgelegt wird. Sie haben jedoch auch gute Möglichkeiten, den Arbeitgeber dazu zu zwingen, die Arbeitsbescheinigung schnell herauszugeben. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie vom Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, wodurch der Arbeitgeber verpflichtet wird, die Arbeitsbescheinigung herauszugeben. Notfalls können Sie den Arbeitgeber dann im Wege der Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Bescheinigung bewegen.

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