Scharf & Wolter

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Geld zu verschenken ?

Wir beraten und vertreten seit über fünf Jahren im Arbeitsrecht und haben aus über 1000 Verfahren den Eindruck gewonnen, dass viele Arbeitgeber scheinbar Geld zu verschenken haben. Immer wieder werden uns Kündigungen vorgelegt, die schon auf den ersten Blick unwirksam sind.

Eine solche Kündigung kann für den Arbeitgeber sehr teuer werden. Nimmt man einen Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von € 1.500,– und berücksichtigt man, dass die Verfahren vor dem Arbeitsgericht schon in der ersten Instanz mindestens sechs Monate dauern, so kann es leicht dazu kommen, dass ein Arbeitgeber € 11.000,– (6 x 1.500,– + Arbeitgeberbeiträge) Lohn nachzahlen muss (zuzüglich eigener Anwaltskosten). Wollen Sie dieses Geld sparen, so lohnt es sich, sich ein paar Minuten Zeit zu nehmen und diese Broschüre aufmerksam zu lesen.

Allgemeines
Viele Kündigungen (auch bei Kleinbetrieben) scheitern bereits, weil sie die gesetzliche Form nicht einhalten. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Schriftform bedeutet jedoch nicht nur Schriftlichkeit. Die Kündigung muss von einem Kündigungsberechtigten (Inhaber, Geschäftsführer, Leiter Personalabteilung) oder einer anderen Person (unter Vorlage der Originalvollmacht) unterschrieben und dem Arbeitnehmer im Original ausgehändigt werden. Eine Kündigung per Fax, E-Mail oder sms ist unwirksam.

Eine Kündigung ist darüber hinaus unwirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer nicht zugeht. Den Zugang sichert man am besten durch eine persönliche Übergabe (wenn möglich mit Quittung des Arbeitnehmers). Die zweitbeste Möglichkeit ist der Bote. Hierbei muss unbedingt beachtet werden, dass der Bote die Kündigung sieht, bevor sie in einen Umschlag gesteckt wird. Ansonsten kann der Bote lediglich den Zugang eines Umschlags bestätigen, da er nicht weiß, was in dem Umschlag war. Eine Zustellung per Post führt regelmäßig zu Problemen im Rahmen der Beweisbarkeit und sollte deshalb vermieden werden.

Verhaltensbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschutzprozess den Kündigungsgrund vortragen und beweisen. Gelingt ihm das nicht, so verliert er den Prozess. Viele verhaltensbedingte Kündigungen scheitern jedoch bereits daran, dass eine Abmahnung, die in aller Regel vor Ausspruch einer solchen Kündigung erforderlich ist, ganz fehlt oder unwirksam ist.

Hat ein Arbeitgeber abgemahnt, ist die Abmahnung oft unwirksam, weil sie das vorgeworfene Verhalten nicht genau bezeichnet (an welchem Tag, ggf. mit Uhrzeit, wem gegenüber, was getan) oder ihn über die Folge eines erneuten Fehlverhaltens im Unklaren lässt. Hier muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Folge eine Kündigung ist. Da das Gericht die gesamte Abmahnung überprüft, sollte sie außerdem so kurz wie möglich sein (keine Romane) und nur ein Fehlverhalten kritisieren. Werden mehrere Vorwürfe gemacht und kann nur ein Vorwurf nicht bewiesen werden oder ist er zu unklar formuliert, so ist die gesamte Abmahnung unwirksam. Wird ein Arbeitnehmer nach Abmahnung gekündigt, ist die Kündigung nur dann wirksam, wenn das in der Abmahnung vorgeworfene Verhalten und der Vorwurf, der zur Kündigung geführt hat, zumindest aus demselben Bereich stammen.

Betriebsbedingte Kündigung
Jeder betriebsbedingten Kündigung muss eine mit Datum, Inhalt und Personen dokumentierte und beweisbare (z.B. durch Zeugen) Unternehmerentscheidung vorangehen (z.B. Schließung einer Abteilung). Viele Kündigungen scheitern daran, dass es eine solche Entscheidung nicht gab oder sie nicht vernünftig dokumentiert wurde. Daneben muss es einen Kündigungsgrund geben, der zum Wegfall konkreter Arbeitsplätze geführt hat. Zum Schluss ist eine Sozialauswahl erforderlich - wiederum ein häufiger Grund für ein Scheitern vor Gericht. In einem ersten Schritt müssen hier die notwendigen Daten der Mitarbeiter sorgfältig gesammelt werden und dann eine Auswahl (am besten nach einem Punkteschema) erfolgen. Liegt bei einer Sozialauswahl nur ein Fehler vor, können alle Kündigungen unwirksam sein.

Halten Sie sich an unsere Ratschläge, so können Sie viele Probleme bei Kündigungen vermeiden und müssen weder hohe Abfindungen noch hohe Gerichtskosten zahlen. Genauso wichtig ist es jedoch, sich bereits im Vorfeld einer Kündigung beraten zu lassen. Hier bieten wir günstige Komplettpakete an. Die Anwaltsberatung ist eine Investition wie jede andere, die ihnen hilft, finanzielle Schäden zu vermeiden oder zu minimieren.

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